Die Dringlichkeit des Anliegens wurde abgelehnt, zumal diese durch ein ungebührliches Verhalten der Somedia selbst verschuldet sei. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Initianten schon im April 2024 angekündigt hatten, ihren Sender unter dem Namen «Radio Grischa» zu betreiben. Dazu hätten sie unter anderem auch eine kantonsweite Plakatkampagne lanciert. Die Somedia habe damals zugewartet und keine Dringlichkeit geltend gemacht.
Die Somedia betrieb ihr Radio bis 2015 unter dem Namen «Radio Grischa». Dann nannten sie den Sender während zehn Jahren RSO. Damit verloren sie den Markenschutz für «Radio Grischa», den die Initianten vor einem Jahr mit Eintrag beim IGE für sich gelten machen.