Mit der ersten Vorlage sollen primär die Rechtsgrundlagen für das Kantonale Bedrohungsmanagement Graubünden (KBM) eingeführt werden. Mithilfe dieses neuen sicherheitspolizeilichen Instruments sollen schwere, zielgerichtete Gewalttaten verhindert werden. Dabei geht es insbesondere auch um häusliche Gewalt, Gewalt gegen Behörden, gewalttätigen Extremismus und Radikalismus und andere Formen schwerer Gewalt.
Frühzeitig deeskalierend wirken
Studien weisen nach, dass Tatpersonen schwerer, zielgerichteter Gewalttaten im Vorfeld vielfach sogenannte Warnsignale zeigen, die für eine Eskalation typisch sind. Mit dem Kantonalen Bedrohungsmanagement soll ein System aufgebaut werden, das die Erkennung derartiger Warnsignale fördert und sicherstellt, damit solche Warnsignale der Kantonspolizei gemeldet werden. Die Kantonspolizei erhält so die Möglichkeit, gewaltbereite Personen frühzeitig zu erkennen. Sie kann das von den Personen ausgehende Risiko zuverlässig einschätzen und durch interdisziplinär abgestimmte Massnahmen entschärfen. Dazu arbeitet die Kantonspolizei eng mit anderen Behörden, Fachpersonen, privaten Organisationen und Privatpersonen zusammen, die mit der gewaltbereiten Person und deren potenziellen Opfern in Kontakt stehen.
Damit dieses sicherheitspolizeiliche Instrument im Kanton Graubünden effektiv und effizient eingesetzt werden kann, müssen die Rechtsgrundlagen zur Datenbearbeitung präzisiert und erweitert werden.