Das bedeutendste und zugleich umfangreichste Geschäft bildete die Teilrevision Ortsplanung Klosters, Phase II, in deren Zusammenhang man nun nach langen Jahren der Planung endlich vor einem weiteren Meilenstein steht. Die Vorlage wurde mit 13 Stimmen einstimmig vom Gemeinderat an die Urnengemeinde Klosters überwiesen.
Budgets 2022 und Beibehaltung Steuerfuss unbestritten
Wie jedes Jahr im Herbst galt es für den Gemeinderat Klosters auch die Budgets 2022 und den Steuerfuss 2022 zu Handen der Beschlussfassung durch die Urnengemeinde zu verabschieden. Der Gemeinderat verabschiedete im Weiteren die Budgets 2022 und den Steuerfuss mit 12 Stimmen, bei einer Enthaltung, ebenfalls zu Handen Urnengemeinde-Abstimmung. Das Budget 2022 der Erfolgsrechnung rechnet mit einem Verlust von rund 2,16 Millionen Franken, bei erwarteten totalen Aufwendungen von 45 021 300 Franken und Erträgen von 42 863 300 Franken. Die Investitionsrechnung 2022 geht von Nettoinvestitionen von 13 121 600 Franken aus. Der Steuerfuss 2022 soll weiterhin bei 90,2 Prozent der einfachen Kantonssteuer zu 100 Prozent liegen.
13 Bauparzellen abzugeben
Im Bereich der Wohnraumförderung für junge Klosterser und zuzugswillige Familien beantragte der Gemeinderat der Urnengemeinde im Weiteren, den Exekutivgremien von Bürgergemeinde und politischer Gemeinde Klosters die Ermächtigung zu erteilen, insgesamt 13 gemeindeeigene Bauparzellen im Baurecht abzugeben. Nach dem unbestrittenen Eintreten, das durch den Gemeinderat ebenfalls einstimmig mit 13 zu 0 Stimmen beschlossen wurde, präsentierten Gemeindepräsident Hansueli Roth und Bürgergemeindepräsident Thomas Kessler gemeinsam die Vorlage, mit der die beiden Gemeinwesen ein Stück weit Neuland betreten. Bürgerrat und Gemeindevorstand beabsichtigen, bauwilligen jungen Ehepaaren und Familien insgesamt 13 Bauparzellen in den Fraktionen Selfranga, Klosters Dorf und Serneus im Baurecht abzugeben. Dies je nach Standort zu Baurechtszinsen zwischen 5.70 Franken und 16.50 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Die Flächen der Baugrundstücke bewegen sich zwischen 318 und 629 Quadratmeter. Erstmals sollen die Baulandvergaben beziehungsweise Baurechtsverträge jedoch nicht einzeln den zuständigen Organen von Bürgergemeinde und politischer Gemeinde zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Neu soll für die 13 Parzellen ein Globalermächtigung bei Bürgergemeindeversammlung und Urnengemeinde eingeholt werden.