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Schweiz
30.11.2025

Vogelgrippe: Schweiz wird zum Kontrollgebiet

Bild: Kanton St. Gallen
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage gilt die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 6. November 2025 eine Verordnung über die Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erlassen. Diese Verordnung wurde per 25. November 2025 aufgrund der aktuellen Seuchenlage angepasst. Die gesamte Schweiz gilt ab dann als Beobachtungsgebiet.

Vorschriften für Geflügelhalter

Das Veterinäramt habe alle registrierten Geflügelhaltenden direkt angeschrieben und sie über ihre Pflichten informiert. Dazu gehört, den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich zu beschränken und sicherzustellen, dass im Aussenbereich sowie die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind. Ausserdem muss Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem gehalten werden, das für Wildvögel nicht zugänglich ist und Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.

Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.

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Beschränkung der Tierkontakte

Die Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte müsse verhindert werden durch die Beschränkung der Anzahl von Personen mit Zutritt zur Tierhaltung auf das Notwendigste. Ausserdem muss eine Hygieneschleuse eingerichtet sein, entsprechende Stallkleidung und Schuhe getragen werden und die Möglichkeit zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.

In Beobachtungsgebieten gelten diese Massnahmen für Tierhaltungen mit 50 oder mehr Tieren.

Krankheitssymptome Vogelgrippe

Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.

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Zürioberland24/bt