Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 6. November 2025 eine Verordnung über die Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erlassen. Diese Verordnung wurde per 25. November 2025 aufgrund der aktuellen Seuchenlage angepasst. Die gesamte Schweiz gilt ab dann als Beobachtungsgebiet.
Vorschriften für Geflügelhalter
Das Veterinäramt habe alle registrierten Geflügelhaltenden direkt angeschrieben und sie über ihre Pflichten informiert. Dazu gehört, den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich zu beschränken und sicherzustellen, dass im Aussenbereich sowie die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind. Ausserdem muss Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem gehalten werden, das für Wildvögel nicht zugänglich ist und Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.