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Gesundheit
20.11.2025

Gericht weist Beschwerde gegen Zürcher Spitalliste ab

Die neue Zürcher Spitalliste Rehabilitation kann umgesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde dagegen nicht eingetreten. (Symbolbild)
Die neue Zürcher Spitalliste Rehabilitation kann umgesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde dagegen nicht eingetreten. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Spitäler – Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf eine Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste Rehabilitation eingetreten. Die neue Reha-Planung im Kanton Zürich kann somit umgesetzt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. November, dass der Kanton Thurgau nicht zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitalliste Rehabilitation 2023 legitimiert war, wie die Zürcher Gesundheitsdirektion am Donnerstag mitteilte.

Der Kanton könne demnach nicht stellvertretend für betroffene Kliniken im Kanton Thurgau Beschwerde erheben. Durch die Änderungen der Spitalliste haben einzelne Anbieter im Kanton Thurgau Leistungsaufträge verloren.

Die entsprechende Spitalliste und die darin enthaltenen Leistungsaufträge sollen nun laut Gesundheitsdirektion zügig umgesetzt werden. Dadurch soll die Zürcher Bevölkerung vermehrt von Rehakliniken profitieren können, die in der Nähe ihres Wohnorts oder von Akutspitälern liegen.

Der Anteil von Zürcher Patientinnen und Patienten, der sich künftig im Kanton Zürich behandeln lassen kann, soll von 31 Prozent auf voraussichtlich 49 Prozent steigen.

Keystone-SDA