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Kanton
21.10.2025

Grosser Rat uneinig über polizeilichen Umgang mit Kindern

Wenn Polizeiangehörige in Graubünden mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen sie deren besondere Schutzbedürfnisse berücksichtigen. Dies ist ab jetzt im Gesetz so festgeschrieben. (Archivbild)
Wenn Polizeiangehörige in Graubünden mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen sie deren besondere Schutzbedürfnisse berücksichtigen. Dies ist ab jetzt im Gesetz so festgeschrieben. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Grosser Rat GR – Ein Artikel über den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen im teilrevidierten Polizeigesetz hat während der Bündner Oktobersession für Diskussionen gesorgt. Strittig war, ob festzuhalten sei, dass die Polizei besonders sorgsam mit dieser Zielgruppe umgehen soll.

Die Autorität des Rechtsstaates müsse durchgesetzt werden, argumentierte etwa die SVP. Kürzliche Ausschreitungen in Bern bei einer Demonstration hätten gezeigt, dass zahlreiche Jugendliche beteiligt waren. Auch 13-Jährige würden teilweise schon fast wie Erwachsene handeln. Die Polizei würde hier bereits heute angemessen handeln.

Ausserdem befürchtete die Volkspartei, dass bei einem Gesetzesartikel, der explizit einen sorgsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen fordert, zahlreiche Gerichtsprozesse provozieren könnte und Polizeiangehörige in ihren Einsätzen hemmen würde.

Die FDP betonte jedoch, dass die Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter hier im kantonalen Gesetz eine Lücke entdeckt habe und der Artikel nicht nur eine symbolische Wirkung hätte. Ein richtiger Umgang der Polizei mit Kindern und Jugendlichen könne gar dazu beitragen, dass diese nicht "auf die schiefe Bahn" geraten und Vertrauen in die Behörden haben, tönte es von der SP. Es handle sich nicht um einen Artikel für eine "verweichlichte Kuschelpolizei".

Schliesslich folgten die Grossrätinnen und Grossräte den Empfehlungen der Regierung und liess den Artikel mit 87 Ja- zu 25 Nein-Stimmen im Gesetz. Damit sind die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nun im Bündner Polizeigesetz festgehalten.

Keystone-SDA