Im Rahmen der durchgeführten Grosskontrolle hätten die Behörden festgestellt, dass die Mehrheit der Betriebe korrekt unterwegs sei und sich an die gesetzlichen Vorgaben halte, schrieb der Kanton am Freitag in einer Mitteilung.
Bei der Grosskontrolle hätten auch Partnerbehörden mitgearbeitet. So beanstandete das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit einen Nagellack aus Tschechien, welcher ohne Nachweis der Verzollung eingesetzt wurde. Das Lebensmittelinspektorat beanstandete beispielsweise die nicht korrekte Lagerung oder falsche Bezeichnung von Lebensmitteln.