Mit der angestrebten Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer ist der Schaffhauser Regierungsrat einverstanden, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Einführung der Individualbesteuerung sei jedoch die falsche Vorgehensweise.
Die vom Parlament Ende Juni beschlossene Einführung der Individualbesteuerung hätte weitreichende Folgen für die Kantone. Die Schaffhauser Regierung befürchtet unter anderen einen hohen organisatorischen Aufwand und Mehrkosten.
Das Vorgehen des Bundes sei deshalb unverhältnismässig. In zahlreichen Kantonen - darunter auch Schaffhausen - sei durch das Splittingverfahren bereits seit Jahren gewährleistet, dass Ehepaare steuerlich gleich behandelt würden wie unverheiratete Paare.
Das Kantonsreferendum kommt zustande, wenn es von mindestens acht Kantonen ergriffen wird. In diesem Falle kommt es zu einer Volksabstimmung über die Individualbesteuerung.