Das höchste Schweizer Gericht kam in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Vorinstanz sich nicht mit den Einwendungen der Autolenkerin zum Verkehrsgutachten auseinandergesetzt und das Anklageprinzip verletzt habe.
Das Kantonsgericht hatte in seinem Entscheid vom Mai 2023 ausgeführt, dass es keinen Anlass gebe, vom Gutachten abzuweichen. Auf die Kritik der Beschwerdeführerin ging es mit keinem Wort ein und erwähnte sie auch nicht. Damit verletzte die Vorinstanz ihre Pflicht, ihren Entscheid ausreichend zu begründen.
Schwere Verletzungen
Sie verletzte darüber hinaus das Anklageprinzip, wie das Bundesgericht festhielt. In der Anklage hiess es, die Frau sei mit einer Geschwindigkeit zwischen 41 und 49 km/h gefahren. Das Gericht ging in seiner Hauptbegründung des Urteils jedoch davon aus, das Unfallfahrzeug sei mit einer Geschwindigkeit von maximal 40 km/h unterwegs gewesen.
Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung an das Kantonsgericht zurück. Der vorliegende Streitfall geht auf einen Unfall im Dezember 2014 zurück. Die Unfallopfer überquerten eine Strasse. Sie kamen hinter einem Postauto hervor.
Die damals 18-jährige Frau wurde frontal von der Autolenkerin erfasst und bezieht aufgrund der erlittenen Verletzungen seither eine IV-Rente. Ihr zur Tatzeit 14-jähriger Bruder wurde vom Seitenspiegel erfasst. Seine Verletzungen sind alle verheilt. (Urteil 6B_1169/203 vom 7.5.2025)