In der Beschwerde wird die Gültigkeit der Verkehrsflussinitiative infrage gestellt, wie der Schaffhauser Regierungsrat am Dienstag mitteilte. Aufgrund der Unsicherheit über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens habe man deshalb beschlossen, die Abstimmung abzusetzen.
Der Schaffhauser Kantonsrat hatte im Mai beschlossen, die Initiative für gültig zu erklären und ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Initiative will die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen einschränken. Ausnahmen sollen im Richtplan verankert werden müssen. Der Gegenvorschlag geht etwas weniger weit und verzichtet unter anderem auf die Einträge im Richtplan.