Mit dem Gesetz zur Förderung von Wohnraum, das auf parlamentarische Vorstösse der Mitte und der SP zurückgeht, hat die Regierung Massnahmen zur Verbesserung der teilweise prekären Wohnsituation in den Bergregionen vorgeschlagen.
Diese sehen unter anderem günstige Darlehen für Bauherren von gemeinnützigem Wohnraum vor. Familien mit einem steuerbaren Einkommen von bis zu 60'000 Franken erhalten etwa Beihilfen für den Kauf, den Bau oder die Sanierung einer Liegenschaft.
Linke enttäuscht
Für die Linke war das Gesetzesvorhaben zu wenig ehrgeizig und mutig. Sie brachte deshalb verschiedene Vorschläge ein. So wollte die SP Beiträge an Bauherren von erschwinglichen Wohnungen erhöhen und einen mit 100 Millionen Franken dotierten Fonds für die Wohnungsförderung schaffen. Zudem wollte die Linke die Einkommensgrenze erhöhen für den Bezug von Wohnförderbeiträgen.
Keiner der Vorschläge fand Anklang. "Das Wohnungsfördergesetz verdient diesen Namen nicht", sagte dazu Grossrätin Franziska Preisig (SP) im Parlament. Wie sie waren die meisten Sozialdemokraten enttäuscht und lehnten den Gesetzesentwurf ab. Die Abstimmung endete mit 87 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen.
Keine A-fonds-perdu-Beiträge
Aber auch die Regierung musste Federn lassen. Ihr Vorschlag, den Baugenossenschaften A-fonds-perdu-Beiträge von 2 Prozent der Investitionskosten zu gewähren, wurde komplett gestrichen. Die SVP hielt diese Starthilfe für eine falsche Anreizsetzung und auch die Liberalen sprachen sich gegen die Massnahme aus.
Die Regierung sei sich bewusst, dass dieses Gesetz allein den Mangel an erschwinglichen Wohnungen nicht lösen werde, hiess es. "Wir brauchen ein modulares Vorgehen. Mit diesem Gesetz haben wir einen ersten Schritt gemacht", sagte Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff.