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Kanton
12.06.2025

Anpassung des «Richtplans Energie»

Bild: Kantonspolizei Graubünden
Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie (KRIP-E) und reicht diesen zur Genehmigung an den Bund ein. Mit dem KRIP-E schafft der Kanton wichtige Voraussetzungen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen.

Anlass ist die vom Schweizer Stimmvolk 2017 angenommene «Energiestrategie 2050». Gemäss dem damit revidierten Energiegesetz haben die Kantone Grundlagen zu erarbeiten, die aufzeigen, welche Gebiete und Gewässerstrecken sich für die Stromproduktion eignen und welche nicht. Der Richtplan kategorisiert rund 1000 Gewässerstrecken hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Zudem bietet er unabhängig vom Planungsstand eine Übersicht über alle richtplanrelevanten Wasserkraftvorhaben. Auf Basis einer stufengerechten Interessenabwägung, in welche unter anderem 62 Schutzkriterien einflossen, wurden 16 Gebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Gebiete für Solaranlagen von nationalem Interesse folgen später, da die gesetzliche Grundlage erst Mitte 2024 geschaffen wurde. Bei konkreten Vorhaben für richtplanrelevante Wind- und Solaranlagen wird zwingend eine Gemeindeabstimmung erforderlich sein. Die Gemeinden können somit schlussendlich entscheiden, ob sie eine Anlage auf ihrem Gebiet wollen oder nicht. Die im Richtplan dargelegten Produktionsziele richten sich bis zum Vorliegen der kantonalen Gesamtenergiestrategie nach den nationalen Vorgaben gemäss Artikel 2 des Energiegesetzes. Während der sechsmonatigen öffentlichen Auflage des KRIP-E im Jahr 2023 gingen rund 300 Stellungnahmen mit insgesamt 3000 Anträgen ein. Diese flossen umfassend in die Überarbeitung des KRIP-E ein. Die Arbeiten erfolgten vor dem Hintergrund energiepolitischer Entwicklungen – insbesondere mit Blick auf das im Juni 2024 angenommene «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», dessen Vorgaben der Richtplan bereits berücksichtigt. Beim noch in Beratung befindlichen «Beschleunigungserlass» trägt der KRIP-E vorerst nur den Zielsetzungen Rechnung.

staka