In ihrer Antwort an das EFD hält die Regierung fest, dass gesunde Bundesfinanzen im Interesse der gesamten Schweiz und insbesondere auch von ressourcenschwachen Kantonen wie Graubünden sind. Die Sanierung der Bundesfinanzen soll jedoch primär bei den Aufgaben des Bundes ansetzen. Insbesondere dürfen die Kosten von Bundesaufgaben nicht auf die Kantone abgewälzt werden. Auf die Kantone kommen in den nächsten Jahren ohnehin neue Ausgaben hinzu, vor allem wegen geplanter Änderungen von Bundesgesetzen. Diesbezüglich sind insbesondere die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, die Einführung der Individualbesteuerung sowie Änderungen bei den Krankenkassenprämien zu nennen.
Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bund konzentriert sich die Regierung in ihrer Stellungnahme auf Massnahmen, die den Kanton Graubünden überproportional und finanziell bedeutend treffen würden. Dazu zählen insbesondere die Massnahmen betreffend den Strassenbau, den Klimaschutz, den öffentlichen Verkehr, die Integrations- und Regionalpolitik. Sollten die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen vollständig umgesetzt werden, würde der Kantonshaushalt ab 2027 mit rund 30 Millionen Franken zusätzlich belastet werden. In Bezug auf die grundsätzliche Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage schliesst sich die Regierung der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 14. März 2025 an.