Mit der Teilrevision werden zentrale rechtliche Grundlagen an die heutigen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Anforderungen angepasst. Insbesondere wird die Kindergartenstufe der Primarstufe angeglichen und der Kindergarten gehört neu zur obligatorischen Schulzeit. Weiter werden für Lehrpersonen sämtlicher Stufen die Mindestbesoldung angehoben und die Altersentlastung auch für Teilzeitangestellte ab einem Pensum von mindestens 65 Prozent eingeführt. Neu kann der Kanton den Spitalschulen einen Leistungsauftrag erteilen, und die Durchführung von mehrtägigen Klassenlagern, Projektwochen und Exkursionen wird mit Pauschalbeiträgen an die Schulträgerschaften gefördert. Die neuen Regelungen treten per Schuljahr 2025/26 in Kraft.
Kanton
24.04.2025
Inkraftsetzung Teilrevision Volksschulgesetz und Genehmigung Teilrevision Schulverordnung
Bild:
www.pixabay.com/Gerd Altmann
Die vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes tritt per 1. August 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 11. März 2025 ungenutzt abgelaufen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Volksschulgesetzes genehmigt die Regierung die überarbeitete Schulverordnung.