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Schweiz
31.03.2025

Schaffhauser Kantonsrat will höhere Abzüge für Krankenkassenprämien

Im Kanton Schaffhausen sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler höhere Abzüge für Krankenkassenprämien geltend machen können. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss mit dieser Forderung an den Regierungsrat überwiesen.
Im Kanton Schaffhausen sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler höhere Abzüge für Krankenkassenprämien geltend machen können. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss mit dieser Forderung an den Regierungsrat überwiesen. Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Steuern – Der Schaffhauser Kantonsrat hat einem Vorstoss für höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien zugestimmt. Mit den höheren Abzügen soll dem starken Anstieg der Prämien Rechnung getragen werden.

Die Zustimmung ist an der Sitzung des Schaffhauser Kantonsrats am Montag mit 39 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich ausgefallen. Unterstützt wurde die von der EVP eingereichte Motion von der SVP, der GLP sowie teilweise von SP und Grünen.

Kernforderung der Motion ist eine deutliche Erhöhung der Versicherungsabzüge in der Steuererklärung. Diese sollen für Verheiratete von 7500 Franken auf 9500 Franken erhöht werden. Auch die Beträge für Alleinstehende sowie für Kinder sollen erhöht werden.

Umstritten ist die Einführung eines so genannten Eigenbetreuungsabzugs für Kinder, den die Motion ebenfalls fordert. Dieser soll von Eltern geltend gemacht werden, die ihre Kinder selber betreuen. Laut der Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) würde ein solcher Abzug gegen Bundesrecht verstossen.

Der Regierungsrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Laut Stamm Hurter will die Regierung lieber den Zweiverdienerabzug deutlich erhöhen. Die Regierung muss nun innerhalb von zwei Jahren Bericht und Antrag zu der Motion vorlegen.

Keystone-SDA