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Kanton
21.03.2025

Bundesgericht stützt Umbauten zu Luxuswohnungen in Celerina GR

Ferienhäuser in Celerina GR. Der Zweitwohnungsanteil im Engadiner Ferienort liegt bei über 70 Prozent. (Archivbild)
Ferienhäuser in Celerina GR. Der Zweitwohnungsanteil im Engadiner Ferienort liegt bei über 70 Prozent. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Zweitwohnungen – Das Bundesgericht stützt im Engadiner Ferienort Celerina einen Umbau von 22 Erstwohnungen in noch 14 Luxuswohnungen. Eine Beschwerde der Landschaftsschutzorganisation Helvetia Nostra gegen das Vorhaben wiesen die Bundesrichter auf der ganzen Linie ab.

Die Zuger Neue Haus AG hatte 2022 in Celerina eine Mehrfamilien-Überbauung mit den 22 Erstwohnungen erworben und kündigte sämtlichen Mietenden, um die Liegenschaft zu einem Luxusanwesen mit Zweitwohnungen umzubauen. Das Vorhaben sorgte über das Engadin hinaus für Aufregung. Es wurde als skrupelloses Beispiel für die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen wahrgenommen angesichts der Wohnungsnot im Engadin.

Helvetia Nostra legte dagegen Beschwerde ein und wehrte sich bis zum Bundesgericht. Dieses wies jetzt aber sämtliche Beschwerdepunkte ab, wie dem am Freitag publizierten Urteil zu entnehmen ist.

Der Umbau der Liegenschaft erfolge rechtens. Da alle tragenden Innenwände bestehen blieben und die Hauptnutzungsfläche nicht vergrössert werde, handle es sich um einen zulässigen Umbau.

Keystone-SDA