In der bis Ende März laufenden Vernehmlassung hagelte es Kritik aus dem Kanton Glarus. Der indirekte Gegenvorschlag würde die finanziellen Belastungen für Kantone mit bereits niedrigen Prämien im Verhältnis zum Einkommen erhöhen, schrieb der Glarner Regierungsrat am Dienstag. Er befürchtet einen Kostenanstieg von 118 Prozent im Vergleich zu den Ausgaben von 2023.
Der Bundesrat sieht vor, dass die Kantone künftig einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. In den ersten zwei Kalenderjahren nach Inkrafttreten des Gegenvorschlags beträgt der Mindestbeitrag in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten. Die meisten Kantone erfüllen dieses Kriterium bereits, hiess es bei der Vernehmlassungseröffnung im vergangenen Dezember seitens des Bunds.
Kantone mit hohen Gesundheitskosten werden künftig mehr Prämienverbilligungen zahlen müssen als Kantone mit niedrigen Kosten. Die Beiträge müssen in Zukunft automatisch erhöht werden, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im jeweiligen Kanton steigen. Dies macht der Bund bereits heute.
Laut Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit müsste der Kanton Glarus für das Jahr 2025 zusätzlich zum Bundesbeitrag mindestens 13,1 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufbringen, schrieb die Kantonsregierung. Dies sei angesichts der angespannten finanziellen Situation problematisch. Ausserdem bedürfe der Gegenvorschlag eine kantonale Gesetzesänderung, welche frühestens an der Landsgemeinde im Mai 2026 behandelt werden könne.