Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären, diese aber abzulehnen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die ersatzlose Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts würde die strenge Amtszeitbeschränkung im Kanton Graubünden ausser Acht lassen, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder beeinträchtigen und die Attraktivität des Amtes senken, findet die amtierende Exekutive.
Der Gegenvorschlag sieht zwar wie die Initiative die Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts vor. Als Ersatz soll aber eine befristete Leistung eingeführt werden. Wer nach dem Ausscheiden aus der Regierung jünger als 57 Jahre alt ist, soll die Leistung für drei Jahre erhalten. Wer 57 oder älter ist, soll das Ruhegehalt bis zur Pensionierung beziehen.
Der Gegenvorschlag beinhalte eine sehr deutliche Kürzung gegenüber dem lebenslangen Ruhegehalt. "Die Einsparungen wären annähernd so hoch wie bei der Initiative", warb die Regierung für ihren Vorschlag.
Mit dem Gegenvorschlag werde zudem der Auftrag des Grossen Rates umgesetzt, wonach eine Befristung bis höchstens zur Pensionierung eingeführt werden solle. Der Fraktionsauftrag der FDP ist unabhängig von der Initiative und pendent.
Der Grosse Rat wird die Initiative und den Gegenvorschlag voraussichtlich in der Junisession behandeln.