Den Solidaritätsbeitrag erhalten sollen Personen, die vor 1981 von einer durch eine Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasste fürsorgerische Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung betroffen waren, wie der Schaffhauser Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Durch die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen Solidaritätsbeitrag soll laut der Mitteilung das Unrecht anerkennt werden, welches Betroffene durch die Behörden im Kanton Schaffhausen erlitten haben.
Die Höhe des Beitrags orientiert sich am Solidaritätsbeitrag des Bundes, der ebenfalls 25'000 Franken beträgt. Die Kosten des Schaffhauser Solidaritätsbeitrags sollen die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte tragen. Als Nächstes wird sich der Kantonsrat mit der Vorlage befassen. Im Falle eines Referendums haben die Stimmberechtigten das letzte Wort.
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 gelten als eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. Zehntausende von Kindern und Erwachsenen wurden in Heimen fremdplatziert, in Betrieben verdingt oder in geschlossene Anstalten eingewiesen. Sie erlebten dort oft physische und psychische Gewalt, wurden ausgenutzt, misshandelt oder missbraucht.