Die Steuerverwaltung begründete den Fehler mit einem technischen Problem, wie sie am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Gemeinsam mit dem Softwarelieferanten werde versucht, die Ursache des Fehlers zu identifizieren und zu beheben.
Zuvor berichtete die "Thurgauer Zeitung" über die Panne in der Kantonsverwaltung. Die vorgesehenen 259 Franken Abzug pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person sei in den provisorischen Rechnungen der Bundessteuer nicht berücksichtigt worden.
Sobald bekannt sei, welche Kundinnen und Kunden betroffen sind, würden korrigierte Rechnungen versandt, schrieb die Steuerverwaltung weiter. Gegenüber der Zeitung erklärte der Chef der Thurgauer Steuerverwaltung, dass man davon ausgehe, dass ein Grossteil der Rechnungen für Steuerpflichtige mit Kindern betroffen sei.
Falls jemand in seiner provisorischen Steuerrechnung einen zu hohen Preis bezahlt habe, werde dieser verzinst und in der definitiven Steuerrechnung zurückerstattet.