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Kanton
12.02.2025

Keine Entschädigungszahlungen an Adam Quadroni

Starke Regierungsvertretung: C. Maissen, M. Bühler, P. Peyer (v.l.).
Starke Regierungsvertretung: C. Maissen, M. Bühler, P. Peyer (v.l.). Bild: P. Müller
Gleich drei Bündner Regierungsmitglieder standen Rede und Antwort, um die offizielle Stellungnahme zu den Entschädigungsforderungen von Adam Quadroni zu präsentieren. Eine grosse Anzahl Medienvertreter wartete gespannt auf die Ausführungen von Maissen, Bühler und Peyer.

Auch in dieser Zeitung wurde im vergangenen Jahr über die Bittschrift berichtet, welche von mehr als 4000 Personen unterzeichnet wurde. Begleitet wurde das Ganze von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Leserzuschriften, teils in eher gehässigem Ton.

Viel Aufmerksamkeit um Quadroni

Carmelia Maissen, im Kanton verantwortlich unter anderem für Infrastrukturbauten, Justizdirektor Peter Peyer und Finanzminister Martin Bühler präsentierten am vergangenen Dienstag an einer Medienkonferenz die Stellungnahme der Regierung zu Quadronis Geldforderungen. Im Vorfeld war die Rede von einer Entschädigungszahlung in Millionenhöhe und es wurden Zahlen herumgeboten, dass Quadronis Vorgehen dem Kanton jährlich mehr als 100 Millionen eingespart habe. Im Dezember überreichte ein Komitee eine Petition zuhanden der Regierung mit 4231 Unterschriften. Von diesen stammten 725 von Personen aus dem Kanton, 2909 aus der Schweiz und 597 aus dem Ausland. Nun waren also gleich drei der fünf Bündner Regierungsräte präsent, um die Stellungnahme der Regierung an die Medienverantwortlichen weiterzugeben.

Der Fall und die Verwaltung

Als Erstes erläuterte Peyer die Sicht aufgrund der Beurteilung aus dem verwaltungsrechtlichen Blickwinkel. Dabei machte er strikte auf die Gewaltentrennung aufmerksam, womit sich die Regierungsvertreter nicht in die juristische Beurteilung durch die involvierten Gerichte einmischen sollten und auch nicht wollen. Aufgrund der Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), dem stärksten politischen Mittel der Politik – welche übrigens im Kanton Graubünden zum ersten Mal zum Einsatz kam –, resultierten sechs Empfehlungen an die Politik, welche inzwischen alle einer Lösung zugeführt wurden. Peyer sagte: «Aus verwaltungsrechtlicher Sicht ist der «Fall Quadroni» für die Regierung abgeschlossen. In den laufenden juristischen Verfahren hat die kantonale Verwaltung unter Respektierung der Gewaltentrennung nichts zu suchen.»

Carmelia Maissen erläuterte die eingeführten Korrekturmassnahmen bei den Vergabeprozessen, um allfällige Preisabsprachen früh erkennen und  verhindern zu können. Zudem verwies sie darauf, dass es für den Kanton nicht möglich sei, mit Nachberechnungen herauszufinden, um wie viel zu hoch die Infrastrukturarbeiten entschädigt wurden. Dazu fehle einfach die entsprechende Datenbasis. Schliesslich erläuterte Martin Bühler, dass Adam Quadroni – sowohl aufgrund der eigenen Forderungen, welche er über seinen Rechtsvertreter geltend machte, als auch aufgrund der Anfang Dezember 2024 eingereichten Bittschrift – keine Entschädigung zugesprochen werden kann. Dazu fehlt auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene eine diesbezügliche Rechtsgrundlage. Zwar kenne die kantonale Rechtsordnung den Begriff einer Härtefallregelung, diese betreffe jedoch ausschliesslich Forderungen des Kantons, zum Beispiel in Form von Schuldenerlassen. Den umgekehrten Fall, die Auszahlung von Steuermitteln an Privatpersonen, habe absolut keine Rechtsgrundlage. Die Regierung gewährt jedoch, gemäss der erwähnten Härtefallregelung zugunsten von Quadroni, einen Schuldenerlass in der Grössenordnung von gut 40 000 Franken

Verantwortung für Regierung und Medienvertreter:innen

In der anschliessenden Fragerunde wurde einerseits immer wieder nach Zahlen gefragt und andererseits wurden die Regierungsvertreter mit Fragen bezüglich moralischer Verantwortung konfrontiert, um den Begriff «bekniet» nicht gebrauchen zu müssen. Die postulierten, jährlich sich wiederholenden potenziellen Einsparungen von 100 Millionen Franken konnten von Maissen nicht bestätigt werden, aber auch die Bittsteller vom Dezember konnten oder wollten keine klärenden Angaben zu diesen Zahlen machen. Ebenso ätzend war das unablässige Pochen auf eine sogenannte «moralische Wiedergutmachung», wurde von Bühler doch klar erläutert, dass jegliche rechtlichen Grundlagen fehlen, um nur einen einzigen Franken auszahlen zu können. Er betonte, dass die Regierung die persönliche Situation von Adam Quadroni sehr wohl sehe und anerkenne und ihm in diesem Fall zu einem früheren Zeitpunkt bereits Respekt und Dank zollte. Sowohl die Ergebnisse der PUK als auch die von der Regierung in Auftrag gegebenen Administrativuntersuchungen und weitere zusätzliche Abklärungen ergaben keine weiteren Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten von kantonalen Stellen oder Personen, welche in Massnahmen im «Fall Quadroni» involviert waren. Demzufolge ist aktuell eine Entschädigung an Quadroni nicht gegeben, aber auch nicht möglich. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren könnten, je nach Entscheid, allenfalls zivilrechtliche Forderungen im Raum stehen. Dies hat aber keinen Zusammenhang mit den im jetzigen Zeitraum formulierten Forderungen. Peyer betonte nochmals, dass der «Fall Quadroni» für die Verwaltung abgeschlossen sei. Er meinte dazu: «Die Regierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen und wird sie auch weiterhin wahrnehmen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, ihre Verantwortung als Medienvertreter ebenso wahrzunehmen.» Und so, wie die drei Regierungsmitglieder einen Strich unter den «Fall Quadroni» ziehen, zieht auch diese Zeitung einen Schlussstrich unter eine unerfreuliche, sich oft auf persönlicher und emotionaler Basis bewegende Geschichte. Dabei lagen Wahrheit, Halbwahrheit und Behauptung oft sehr nahe beieinander und verwischten manchmal den klaren, objektiven Blick.

Peter Müller