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Leserbrief: Verdichtetes Bauen ja, aber bitte gerecht und sinnvoll

Bild: unsplash
Der Bund hat alle Gemeinden aufgefordert, ihre Baugesetze so anzupassen, dass «verdichtetes Bauen nach innen» ermöglicht wird. Damit soll mehr Wohnraum auf bestehendem Gemeindegebiet geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Berechnung Ausnützungsziffer (AZ) neu geregelt.

Die AZ besagt, wie viel Wohnraum pro Grundstücksfläche (zusätzlich zu Grenz- und Höhenbeschränkungen) geschaffen werden darf. Durch die Neuberechnung zählen Aussenwände, bestimmte Kellerräume und niedrigere Dachschrägen neu zur AZ. Als Ausgleich plant der Gemeindevorstand Landquart eine Erhöhung der AZ pro Bauzone. Leider zeigen unabhängige Berechnung durch Fachpersonen, dass dieser Ausgleich die neue AZ nicht zu kompensieren vermag, geschweige denn zu erhöhen. Betroffen sind vor allem Eigenheime in den Wohnzonen W1-W4. Viele EFH werden neu «überbaut» sein und dürften so nicht mehr errichtet werden. Warum die geplante AZ in Landquart so gering ausfällt, ist unverständlich. Zumal die geplante AZ (am Bsp. W2) um 25% bis 35% unter den AZ der Nachbargemeinden Malans, Zizers, und Jenins liegt.

Es profitieren dagegen grosse Areale, die durch Investoren bebaut werden. Hier werden Sonderregelungen greifen, die geballtes Bauen ermöglichen.

Das ist ungerecht und das Gegenteil der vom Bund vorgeschriebenen Verdichtung nach innen! Das wäre nicht einmal ein weiter so, das wäre ein Rückschritt.

Auch Eigenheimbesitzern muss es ermöglicht werden, freiwillig mehr Wohnraum schaffen zu können. Sei es bei Um- oder Neubauten. Sei es für das Ermöglichen von Generationswohnen (2-Familienhaushalte, Pflegefälle etc.), die Schaffung von Einliegerwohnungen (z.B. zur Eigenheimfinanzierung) oder zum Dach- oder Kellerausbau.
Deshalb muss die AZ für diese Wohnzonen erhöht werden. Deshalb muss an der Gemeindeversammlung am 28.10. dem Änderungsantrag "Verdichtung gegen innen" zugestimmt werden.

Sabine Karstens