Für die nächste Periode 2026–2029 besteht nur punktueller Anpassungsbedarf auf Stufe Verordnung. Auf eine Gesetzesrevision kann damit verzichtet werden. Mit diesem Vorgehen ist eine hohe Kontinuität und Stabilität des Finanzausgleichssystems gesichert. Dies ist erfreulich und wird von der Regierung des Kantons Graubünden ausdrücklich unterstützt. Die Kantone haben am 21. Juni 2024 anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine konsolidierte Stellungnahme zum NFA-Wirksamkeitsbericht 2020-2025 verabschiedet. Die Bündner Regierung unterstützt diese Stellungnahme in allen Punkten.
Kanton
27.06.2024
Regierung schätzt Kontinuität und Stabilität des Nationalen Finanzausgleichs
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Christian Imhof
Die Regierung nimmt Stellung zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Der Nationale Finanzausgleich (NFA) ist ein Pfeiler des Föderalismus mit hoher politischer Akzeptanz, was keineswegs gefährdet werden darf. Die Unterschiede zwischen den Kantonen in der Ressourcenkraft und der Steuerbelastung sind nach wie vor gross und haben sich nicht systematisch vermindert. Sie haben sich im Gegenteil tendenziell eher erhöht. Es ist daher überaus wichtig, dass die Solidarität zwischen den Kantonen erhalten bleibt.