«Ich möchte keine Aussagen machen», hielt der Beschuldigte gleich zu Beginn des Prozesses fest. Nur eines könne er sagen: «Die Person auf dem Foto bin zu tausend Prozent nicht ich».
Der 58-Jährige nahm damit Bezug auf die Anklageschrift. Gemäss der Staatsanwaltschaft war der heute 58-Jährige in einer Nacht in eine Fotofalle getappt. Im besagten Jagdrevier sei er jedoch nicht jagdberechtigt gewesen. Zudem sei er damals auf der Jagd nach Rotwild gewesen. Eine solche Jagd in der Nacht sei jedoch illegal, hiess es in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen zudem vor, einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein temporäres Jagdverbot.