Der Kanton Graubünden hatte bis Ende November 2023 im Rahmen sogenannter reaktiver Abschussbewilligungen den Abschuss von 17 Wölfen aus fünf Wolfsrudeln verfügt. Basierend auf der revidierten Jagdgesetzgebung und mit Bewilligung des Bundesamts für Umwelt verfügte der Kanton Ende November über die proaktive Regulierung den Abschuss von weiteren 27 Wölfen. Geplant war dabei die vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn sowie die Regulierung der beiden Rudel Jatzhorn und Rügiul.
Eine Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht hat am 7. Dezember 2023 die Regulation der beiden Rudel Jatzhorn bei Davos und Rügiul in Poschiavo sowie die Entnahme der beiden Rudel Stagias und Vorab in der Surselva gestoppt. Durch die Beschwerde waren rund 13 Wölfe weniger zum Abschuss freigegeben. Weiteren sieben Abschüssen wurden durch die Beschwerde die erschwerenden Auflagen der reaktiven Regulierung auferlegt, namentlich die gezielte Tötung einzelner Wölfe eines Rudels, um eine erzieherische Wirkung zu bewirken.
Zwei Drittel der Abschussverfügungen umgesetzt
«In der Summe wurden von den 31 bis Ende Januar 2024 zugelassenen Abschüssen deren 20 getätigt», sagt Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere beim Amt für Jagd und Fischerei. Dies entspricht rund zwei Drittel der zum Abschuss bewilligten Tiere. Bis Ende März 2024 darf der Kanton Graubünden im Rahmen sogenannt reaktiver Bewilligungen aus den Rudeln Stagias und Vorab noch je einen Jungwolf erlegen.