Die Leistungen der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte werden über die Tarifstruktur TARMED entschädigt. Diese enthält rund 4600 Tarifpositionen für ärztliche Leistungen und ordnet jeder Leistung eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zu. Um die Höhe der Vergütung festzulegen, wird die Anzahl Taxpunkte mit dem jeweils gültigen Taxpunktwert multipliziert. Bis Ende 2018 betrug der Taxpunktwert 83 Rappen. Auf einen Taxpunktwert ab 1. Januar 2019 konnten sich die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte mit den Versicherern nicht einigen.
Die Kantonsregierungen haben nun entschieden, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen. Dem ging ein längeres Verfahren voraus, das wegen des ausführlichen Schriftenwechsels zwischen den Parteien mehrere Jahre dauerte. Der Entscheid basiert nicht auf den von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten. Das Bundesverwaltungsgericht war in einem ähnlichen Verfahren zum Schluss gekommen, dass sich diese Daten für eine Festsetzung nicht eignen. Die Kantonsregierungen haben gestützt auf die Empfehlung der Preisüberwachung eine alternative Tarifherleitung vorgenommen.