Der Zugang zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität soll für alle garantiert sein. Bund und Kantone haben sicherzustellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, um die Pflegequalität zu gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bund in einer ersten Etappe die sogenannte Ausbildungsoffensive gestartet, mit welcher der Mangel an Pflegefachpersonen angegangen werden soll.
Mit der von der Regierung verabschiedeten Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt.
Kantonsbeiträge an die Ausbildungskosten werden neu geregelt
Geregelt werden die Beiträge des Kantons an die Ausbildungskosten der Leistungserbringenden, die Gewährung von Beiträgen an die Höheren Fachschulen (HF) für die Förderung der Ausbildung und die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Studierende in Pflege Fachhochschule (FH) und HF. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den kantonalen Aufwendungen. Insgesamt wird die Ausbildungsoffensive gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert.
Der Bund beschränkt sich anlässlich der Ausbildungsoffensive auf die Förderung der Tertiärstufe (HF und FH). Der Kanton hat sich dazu entschlossen, den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, den Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung und den anerkannten Pflegefachpersonen auch Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu gewähren. Dadurch soll auch ein ausreichendendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit EFZ sichergestellt werden.