Die Ostschweizer Kantone haben sich zur künftigen Entwicklung der Mobilität und zum Klimaschutz ambitiöse Ziele gesetzt. Ein wichtiges Element zur Erreichung dieser Ziele ist der Ausbau des Bahnangebots und der dazu benötigten Bahninfrastruktur. Das beinhaltet unter anderem die Ertüchtigung der Bahnstrecke zwischen Winterthur und St.Gallen zur Einbindung der Bahnknoten St.Gallen und Zürich. Damit kann die Erreichbarkeit der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau sowie des Bundeslandes Vorarlberg massgeblich verbessert werden. Das Parlament hat diesen Ausbau erstmalig im Jahr 2009 im Rahmen des Programms «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB) beschlossen und im Jahr 2019 mit der Botschaft zum Bahnausbauschritt 2035 bekräftigt.
Der Bundesrat hat am 16. August 2023 die Botschaft zum Stand und zu den Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. Der Bund beschreibt darin seine Absichten zum weiteren Ausbau des Bahnnetzes und beantragt eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Ausbauten in verschiedenen Regionen der Schweiz. Die zwischen Winterthur und St.Gallen beschlossenen und nötigen Ausbauten will er hingegen nicht umsetzen. Weiter sieht er vor, die Vorinvestitionen für einen künftigen Meilibachtunnel im laufenden Ausbauprojekt zum Zimmerberg-Basistunnel nicht zu tätigen. Sämtliche dieser Investitionen erfüllen die Zielsetzungen der Perspektive BAHN 2050 des Bundes, der Raumplanung und des Klimaschutzes. Die Streichungen sind daher nicht nachvollziehbar.