Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich (SODK Ost + ZH) hat in den Jahren 2022-2023 die bestehenden Qualitäts-Richtlinien vom 1. Januar 2012 mit Blick auf das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO BRK) und weitere gesetzliche Änderungen (Erwachsenenschutzrecht) überprüft. Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses wurden unter anderem Konsultationen mit Selbstvertretenden und Verbänden durchgeführt. Mit den gemeinsamen Qualitäts-Richtlinien übernehmen die Kantone der SODK Ost + ZH weiterhin eine Vorreiterrolle. An diesem Standard orientieren sich verschiedene Kantone und weitere Bereiche im Sozialwesen.
Am 22. September 2023 genehmigten die Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Kantons Zürich die revidierten Qualitäts-Richtlinien für die Leistungserbringenden für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Inkraftsetzung in den Kantonen erfolgt bis Ende 2024. Die langjährige Kooperation zwischen den beteiligten Kantonen wird damit fortgesetzt.