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Kanton
17.08.2023

Regierungsmitteilung vom 17. August 2023

Bild: Christian Imhof
Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für ein Rekultivierungsprojekt in Bondo und ein Digitalisierungsprojekt im Engadin. Ausserdem verlängert sie die Frist für die Gesucheinreichung zur finanziellen Unterstützung bei der Sanierung von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz.

Kantonsbeitrag für Rekultivierung in Bondo

Die Regierung genehmigt das Projekt «Raggruppamento terreni (RT) Bondo, Landw./forstw. Erschliessungen» der Gemeinde Bregaglia und spricht einen Kantonsbeitrag von rund 652 000 Franken.

Infolge des Bergsturzes am Pizzo Cengalo im Jahr 2017 sind im Gebiet Bondo der Gemeinde Bregaglia enorme Mengen an Sturzmaterial angefallen. Weite Teile des Gebiets westlich des Dorfs Bondo dienten im Notrecht als Deponie für das Bergsturzmaterial. Im Rahmen des Projekts sollen die noch bestehenden Forst- und Güterstrassen in einen Endzustand gebracht und die per Notrecht angelegten Strassen wieder zurückgebaut werden. Das Güterstrassennetz umfasst gesamthaft eine Strassenlänge von 1,7 Kilometer Kiesstrassen und 0,2 Kilometer Belagstrassen. Es handelt sich um ein forst- und landwirtschaftlich koordiniertes Projekt. Der grösste Teil umfasst den Rückbau der 2017 provisorisch erstellten Dumperpiste. Insgesamt wird eine Strassenfläche von 4625 Quadratmeter rekultiviert. Ein weiterer Rückbau betrifft die Notbrücke und die damit verbundene Wiederherstellung der Aue. Die Ausführungsdauer beträgt drei Jahre. Die Gesamtkosten werden mit 815 000 Franken veranschlagt.

Bild: Donatsch + Partner AG

Kantonsbeitrag für digitales Transformationsprojekt im Engadin

Die Regierung gewährt der Engadin Tourismus AG an das Digitalprojekt «Leistungserbringer als dezentrale Sellpoints» einen Kantonsbeitrag von 266 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Projektkosten für die ersten fünf Betriebsjahre sind mit rund 959 081 Franken (Investitions- und Betriebskosten) veranschlagt.

Im Rahmen des vorliegenden Projekts «Leistungserbringer als dezentrale Sellpoints» verfolgt die Engadin Tourismus AG die konsequente Digitalisierung touristisch relevanter Dienstleistungen, Produkte und Prozesse. Ziel ist es, die Leistungsträger in der digitalen Transformation entlang der touristischen Dienstleistungskette zu unterstützen, um als touristische Region zukünftig und langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Daneben sollen auch die Mitarbeitenden digital weitergebildet werden. Das Projekt entfaltet seine Wirkung zunächst hauptsächlich im Engadin, mittelfristig kann es sich jedoch auch in den anderen Bündner Tourismusdestinationen entfalten.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Bild: Engadin Tourismus AG

Frist für Kantonsbeiträge an Sanierungen von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz verlängert

Die Verantwortlichkeit zur Sanierung von Bushaltestellen gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) liegt im Kanton Graubünden bei den Gemeinden. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sind insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis am 31. Dezember 2023 behindertengerecht anzupassen beziehungsweise einzurichten.

Mit der behindertengerechten Sanierung wird zum einen der hindernisfreie Zugang für Menschen mit einer Behinderung sichergestellt, zum anderen aber auch für weitere Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs (u.a. Betagte, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck) ein erleichterter Zugang ermöglicht. Die Regierung möchte die Sanierung der Bushaltestellen nach BehiG weiterhin forcieren und befristet einen finanziellen Anreiz setzen, um künftige Sanierungen von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz im Kanton mit erhöhten Förderbeiträgen (60 Prozent an die BehiG-bedingten Kosten) zu unterstützen. Deshalb hat sie die Frist zur Gesucheinreichung beim Kanton für erhöhte, kantonale Beiträge bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Davon ausgenommen sind aufgrund der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (GöV) Bushaltestellen, die ausschliesslich vom Ortsverkehr bedient werden. Solche Bushaltestellen können aufgrund der Übergangsbestimmungen des GöV noch bis zum 31. Dezember 2023 von erhöhten Kantonsbeiträgen profitieren. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Gesucheinreichung.

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Pressedienst