Wer will, kann sich künftig das Kleben und aufwendige Abkratzen sparen. In einem dualen System wird es die Klebevignette weiterhin geben. Jedoch wurde beschlossen, dass die Abschaffung der kleinen Quadraten bevorsteht, wenn die elektronische Erhebungsform mehr als 90 Prozent vom Gesamtumsatz ausmacht.
Schwierigkeiten bei der Einführung
Die Einführung der E-Vignette schien genauso kompliziert zu sein, wie das Abkratzen der abgelaufenen Klebevignette. Mehrere Male hieß es dieses Jahr kommt die elektronische Vignette bis sie schließlich wieder ein Jahr hinausgeschoben wurde. In 2020 wurde erstmals bekannt gegeben, dass die E-Vignette im Jahr 2022 eingeführt werden soll. Schließlich wurde im vergangenen Jahr vom zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verkündet, dass sie voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres eingeführt wird. Damit stand fest, dass auch im Jahr 2023 noch geklebt werden muss, denn wer täglich die Autobahn benutzt, kann nicht warten. Die meisten Schweizer Autofahrer können somit im kommenden Jahr die elektronische Vignette kaufen. Für dieses Jahr werden also voraussichtlich ausländische Touristen und Reisende die elektronische Vignette nutzen.
Das BAZG entschied sich für die Einführung der E-Vignette unter dem Jahr, weil es Vorteile habe. Die Begründung sei, dass die Belastung des Erhebungssystems, somit nicht direkt übermäßig ist. Dabei können sie Erfahrungen sammeln und bei Notwendigkeit noch vor dem großem Ansturm am Jahresende Änderungen am Erhebungssystem vornehmen. So können auch noch rechtzeitig erkannt werden, ob die Online-Plattform allfällige Probleme erkennen.
Schweiz sind die Letzten
Damals hatte die Schweiz als erstes Land die Autobahn-Vignette eingeführt, sie sind nun das letzte Land, das auf die E-Vignette umsteigt. Im Jahr 2008 führte Ungarn als erstes vignettenpflichtiges Land in Europa eine digitale Version ein. Daraufhin folgten Rumänien (2010), Slowakei (2016), Österreich (2017), Bulgarien (2019), Tschechien (2021) und Slowenien (2022).
Ein duales System besaß bislang nur Österreich, aber nun auch die Schweiz. Alle weiteren Länder haben die Klebevignette vollständig durch die elektronische Vignette ersetzt. Jedoch entschied der Bund, dass die Schweizer Klebevignette nur noch im Inland erhältlich sein soll. Im Ausland wird nur noch die digitale Vignette verkauft, um bei den Vertriebskosten zu sparen.
Im Bundesrat wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen sich nicht stark verändern werden, dennoch hofft das Finanzministerium auf eine massive Senkung der Betriebskosten. Pro Jahr werden ungefähr 360 Millionen Franken generiert und für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen und Schnellstraßen verwendet.
KRITIK DER SVP
Grundsätzlich äußerte nur die SVP während der Debatten im Parlament Kritik. Laut ihnen handelt es sich bei diesem Schritt der Digitalisierung um Mobility Piercing. Außerdem haben sie bedenken hinsichtlich der Folgekosten, aufgrund der Kontrollanlagen. Die SVP stellte in der Herbstsession einen Antrag auf Nichteintreten beim Nationalrat, der mit 138 zu 51 Stimmen deutlich gescheitert war.
So funktioniert die E-Vignette
Die neue E-Vignette ist an das Nummernschild gekoppelt. Davon profitieren besonders Besitzer eines Wechselkennzeichens, denn die Klebevignette gilt nur für ein Fahrzeug. Die elektronische Vignette hingegen ist für bis zu zwei weitere hinterlegte Fahrzeuge gültig, wie zum Beispiel einen Camper oder Oldtimer. Auch bei einem Bruch der Windschutzscheibe oder dem Kauf eines neuen Autos benötigt man keine neue Vignette. Vor allem erfreulich ist, dass das jährliche Fummeln und Schaben beim Ablösen wegfällt.
Der Preis und die Gültigkeit bleiben unverändert. Für 14 Monate (1. Dezember vom Vorjahr bis 31. Januar vom Folgejahr) zu einem Preis von 40 Franken ermöglicht die Vignette die Nutzung der Schweizer Nationalstrassen. Eine Einführung von temporären Vignetten wird vom Bundesrat und dem Parlament weiterhin abgelehnt, um den Preis der Jahresvignette nicht erhöhen zu müssen.
Stichprobenartige Kontrollen
Die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette war im Parlament umstritten. Letztlich hat sich der Bund entschlossen, dass die Kantonen automatisierte Kontrollen mit fest angebrachten Anlagen und mobilen Einheiten durchführen dürfen. Ausschlaggebend ist hierbei, dass diese Kontrollen nicht flächendeckend und permanent stattfinden, sondern stichprobenartig und risikobezogen. Bei den Kontrollen hatte die SVP die Befürchtung gehabt, dass die E-Vignette eine „digitale Datenspur“ hinterlässt. Dadurch könne man einen kompletten Automobilen Bewegungsmuster erstellen, die eine entsprechende polizeiliche Überwachung ermöglichen.