Die von der Gemeinde Arosa vorgenommenen Bauzonenreduktionen entsprechen grundsätzlich dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, welches das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt. Allerdings bestehen verschiedene Parzellen am Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne hierfür eine hinreichende Begründung vorzulegen. Daraus ergibt sich die teilweise Rückweisung zur Überarbeitung. Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt. Damit wird die Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers deblockiert und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.
Kanton
08.07.2023
Gesamtrevision der Ortsplanung in Arosa genehmigt
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Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.