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Region
24.01.2025

Neuer Richtplan der Region Prättigau/Davos: Mitwirkungsverfahren läuft

Bild: zVg
Wo soll in der Region Prättigau/Davos gewohnt und gearbeitet werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Regionale Richtplan Siedlung Prättigau/Davos, der nun bis am 24. Februar 2025 öffentlich aufliegt. Auch der kantonale Richtplan soll entsprechend angepasst werden. Bevölkerung, interessierte Kreise und Nachbarregionen sind eingeladen, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu äussern.

Im Regionalen Richtplan Siedlung Prättigau/Davos wird das auf elf Gemeinden verteilte Siedlungsgebiet zwischen der Chlus und Wiesen erstmals definitiv festgelegt. Gemäss den Bevölkerungsprognosen des Bundes wird bis 2040 bei der ständigen Wohnbevölkerung mit einem Wachstum von aktuell 26'554 (Stand Ende 2023) auf rund 29'700 Einwohnerinnen und Einwohner gerechnet. Auf dieses Wachstum, das gemäss den Vorgaben des Bundes vor allem in bestehenden Bauzonen stattfinden soll, wird die Siedlungsentwicklung ausgerichtet. Der Richtplan benennt Gebiete für Verdichtung und mögliche Erweiterungen bis 2040. Zudem werden bedeutende Arbeitsgebiete festgelegt und deren Nutzung präzisiert.

 Umsetzung der Gesetzgebung des Bundes

 Die Anpassung des regionalen Richtplans ist notwendig, um die Vorgaben des seit 2014 geltenden neuen Raumplanungsgesetzes RPG 1 des Bundes zu erfüllen, das von der Stimmbevölkerung gutgeheissen wurde. Nach Anpassungen auf kantonaler Ebene (genehmigt 2022) sind nun in Graubünden die Regionen am Zug. Zuständig ist jeweils die Präsidentenkonferenz. Die Arbeiten dafür haben in der der Region Prättigau/Davos bereits im Februar 2021 begonnen, die Vorprüfung des Entwurfs durch den Kanton wurde im April 2024 abgeschlossen. Nach Anpassungen wird nun der Entwurf für die Mitwirkung 30 Tage öffentlich aufgelegt.

 Parallel zum Kapitel Siedung des Regionalen Richtplans werden auch die Kapitel Einleitung und Raumkonzept öffentlich aufgelegt. Diese bilden den strategischen Rahmen für die weiteren Richtplankapitel. Zudem werden auch beim Kantonalen Richtplan Änderungen aufgelegt, damit diese beiden Planungsebenen übereinstimmen. Auch die Ortsplanungsrevisionen in allen Gemeinden werden auf den Richtplan abgestimmt, diese Verfahren laufen jedoch separat.

 Die öffentliche Auflage und Vernehmlassung gewährleisten die Information und Mitwirkung der Bevölkerung, die von der Raumplanungsgesetzgebung vorgegeben ist. Vom 24. Januar bis 24. Februar 2025 können Bevölkerung und interessierte Kreise schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.

 Zugang zu den Unterlagen

 Die Unterlagen für die Vernehmlassung sind ab 24. Januar 2025 30 Tage lang auf der Website der Region Prättigau/Davos (www.praettigau-davos.ch, Neuigkeiten) digital verfügbar. Zudem sind sie auf der Geschäftsstelle der Region im Rathaus Klosters in Papierform einsehbar; aus organisatorischen Gründen ist dafür eine Terminvereinbarung notwendig (Tel. 081 414 32 30). Dazu sind alle Unterlagen beim Amt für Raumentwicklung in Chur zugänglich und auf der Website des Kantons aufgeschaltet. Rückmeldungen sind vorzugsweise per Mail an info@praettigau-davos.ch oder dann per Brief an die Postadresse der Region in 7250 Klosters (Rathausgasse 2) erwünscht.

 Die Einwendungen und Anregungen aus der Mitwirkungsauflage werden anschliessend verarbeitet und beantwortet. Der Regionale Richtplan wird dann von der Präsidentenkonferenz beschlossen und von der Bündner Regierung genehmigt, wodurch er behördenverbindlich wird.

Pressedienst