Am 23. September 1524 schlossen sich drei Bünde zusammen, bildeten von da an ein eigenständiges staatliches Gebilde und legten den Grundstein für den heutigen Kanton Graubünden. Bezeugt wird das Ereignis durch den Bundsbrief. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, an der die Siegel der Drei Bünde sowie diejenigen des Herren von Rhäzüns und des Abtes von Disentis hängen. Der Bischof von Chur kam später noch dazu. Die Urkunde wird heute im Staatsarchiv Graubünden aufbewahrt. Die wichtigste Bestimmung sieht vor, dass kein Bund ohne das Einverständnis der anderen einen Krieg beginnt. Weiter garantiert der Bundsbrief gegenseitige Hilfe und Beistand, den Schutz der Strassen und den freien Handel. Die wichtigsten Einheiten in den Drei Bünden sind die Gerichtsgemeinden mit eigener Gerichtsbarkeit. Bei Streitigkeiten sind Verfahren zur Schlichtung vorgesehen. Dies alles wird ohne zeitliche Befristung «auf ewig» vereinbart.
Schon seit langem war Graubünden als zugewandter Ort mit der Eidgenossenschaft verbunden. 1799 wurde der Freistaat zwangsweise in die helvetische Republik integriert und ab dem 10. März 1803 gehört Graubünden als Kanton zur Schweiz. Die Schweiz war damals noch ein Staatenbund mit grossen Kompetenzen für die Kantone. Eine selbständige Aussenpolitik war jedoch nicht mehr möglich.