Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist mit 7 Milliarden Franken verschuldet.Auch bei den übrigen Sozialwerken werden die Finanzierungsprobleme immer grösser. Bereits heute ist klar, dass die Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der IV um 0.4% auf 8.0% angehoben wird. Bei der Erwerbsersatzordnung ist eine Erhöhung von 0.3 auf 0.5% notwendig und bei den Krankenversicherungsprämien droht ein neuer Prämienschub von bis zu 10%. Darüber hinaus muss bei der AHV aus demografischen Gründen mittelfristig mit massiven Finanzierungsproblemen gerechnet werden.
Dies alles belastet die Privathaushalte enorm. Wer die Sanierung und Finanzierung nur mit höheren Beiträgen angeht, macht es sich zu einfach. Die Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird irgendwann zu gross. Ihre Kaufkraft wird ausgerechnet in einer wirtschaftlich heiklen und labilen Zeit empfindlich geschwächt. Auch die Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz sind gravierend. Höhere Lohnnebenkosten schaden der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz und gefährden somit Arbeitsplätze. Von einer verminderten internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz wäre sehr bald einmal auch die Binnenwirtschaft betroffen. Es ist somit im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den steigenden Lohnabzügen einen Riegel zu schieben. Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung darf deshalb nicht nur über die Beiträge erfolgen. Für eine ausgewogene Sanierung braucht es auch Anpassungen bei den Leistungen. Die vorgeschlagene, vom Parlament verabschiedete Lösung, trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Im Fall eines NEIN muss der Bundesrat, gestützt auf das geltende Recht, die Sanierung allein über eine Beitragserhöhung umsetzen und die Abzüge um maximal 0.5 Prozentpunkte erhöhen, also um mehr als das Doppelte als die vorgeschlagenen 0.2%. Dies gilt es zu verhindern. Ein JA am 26. September 2010 ist deshalb ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schweiz und zur Kaufkrafterhaltung ihrer Bevölkerung.
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